FG Münster - Urteil vom 14.01.2014
15 K 2663/10 U
Normen:
UStG § 13 Abs 1 Nr 1; ZK Art 201; UStG § 3 Abs 8;

Frage der Schuldnerschaft der EUSt; Möglichkeit der Vollmachterteilung für Zollanmeldung durch AGB-Klausel

FG Münster, Urteil vom 14.01.2014 - Aktenzeichen 15 K 2663/10 U

DRsp Nr. 2014/4560

Frage der Schuldnerschaft der EUSt; Möglichkeit der Vollmachterteilung für Zollanmeldung durch AGB-Klausel

Ein durchschnittlicher Käufer muss auf der Grundlage der in den Katalogen einer Anbieterin abgedruckten AGB nicht damit rechnen, dass er mit seiner Bestellung zugleich eine Erklärung abgeben musste und abgab, durch die er seine Vertragspartnerin, die Warenlieferantin, bevollmächtigte, für ihn gegenüber den deutschen Zollbehörden die Erklärung abzugeben, dass abweichend vom gesetzlichen Regeltatbestand des Art. 201 ZK nicht der Anmelder, sondern der Kunde, der Erwerber der Ware, Schuldner der EUSt sei.

Normenkette:

UStG § 13 Abs 1 Nr 1; ZK Art 201; UStG § 3 Abs 8;

Tatbestand:

Streitig ist für das Streitjahr 2007, ob die Belieferung im Inland ansässiger Kunden mit Waren mit einem Warenwert von bis zu 22 EUR aus einem in der Schweiz gelegenen Auslieferungslager nach § 3 Abs. 8 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) im Inland steuerpflichtig ist.