FG Münster - Urteil vom 25.06.2015
5 K 2660/12 U
Normen:
UStG § 10 Abs 1 Satz 3; UStG § 3 Abs 4;

Frage der Umsatzbesteuerung von an d. Stpfl. gezahlten Beträgen für Erschließungsmaßnahmen

FG Münster, Urteil vom 25.06.2015 - Aktenzeichen 5 K 2660/12 U

DRsp Nr. 2015/18470

Frage der Umsatzbesteuerung von an d. Stpfl. gezahlten Beträgen für Erschließungsmaßnahmen

Werden für die Durchführung der Erschließung eines Baugebiets Beiträge für Erschließungsmaßnahmen geleistet, unterfallen dieser der Umsatzbesteuerung. Dies gilt auch, wenn die Stadt keine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Projektentwickler trifft, sondern es nur eine Kostentragungspflicht der Grundstückserwerber gibt. Denn zwischen der Leistung des Projektentwicklers an die Stadt und der Zahlung durch den Grundstückserwerber besteht ein unmittelbarer Zusammenhang.

Normenkette:

UStG § 10 Abs 1 Satz 3; UStG § 3 Abs 4;

Tatbestand

Streitig ist, ob die von den Grundstückserwerbern an die Klägerin gezahlten Beträge für Erschließungsmaßnahmen der Umsatzbesteuerung unterfallen.