Streitig ist der Vorsteuerabzug aus dem Kauf von Blockheizkraftwerken im Rahmen eines betrügerischen Schneeballsystems im Rahmen dessen die Kaufpreise vollständig bezahlt wurden, Lieferungen aber ausblieben.
Der Kläger schloss im Streitjahr 2010 drei Kaufverträge über Blockheizkraftwerke mit der Firma X GmbH in O (im Folgenden: X) ab. Die Blockheizkraftwerke wurden von der X wie folgt berechnet und vom Kläger wie folgt bezahlt:
Rechnungsdatum | Netto-Rechnungsbetrag | Ausgewiesene Umsatzsteuer | Brutto-Rechnungsbetrag |
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