1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob die Klägerin einen Anspruch darauf hat, die ihr für die Errichtung eines „Geräteschuppens” in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abzuziehen.
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