1. Bei objektiv sachlichem Zusammenhang zwischen dem Grundstückskaufvertrag und weiteren Verträgen mit Dritten, die die zukünftige Bebauung des Grundstücks betreffen, ist das Grundstück in bebautem Zustand für die grunderwerbsteuerrechtliche Beurteilung der maßgebliche Gegenstand des Erwerbsvorgangs.2. In diesen Fällen gehören zur Bemessungsgrundlage alle Leistungen des Erwerbers, die dieser an den Grundstücksveräußerer und an Dritte gewährt, um das Eigentum am Grundstück in seinem zukünftigen bebauten Zustand zu erwerben.3. Eine unzulässige und der Wertung des § 4 Nr. 9 Buchst. a UstG widersprechende Doppelbelastung mit GrESt und USt ist nicht gegeben (Anschluss an Senats-Urt. v. 23.11.1994 - II R 53/94, BStBl II 1995, 331 und v. 11.11.1992 - II R 117/89, BStBl II 1993, 163).
Normenkette:
GrEStG (1983) § 1 Abs. 1 Nr. 1 § 8 Abs. 1 § 9 Abs. 1 Nr. 1 § 13 Abs. 1 § 19 ; UStG § 4 Nr. 9 lit. a § 15 Abs. 2 Nr. 1 ;
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