EStG § 18 Abs. 1 Nr. 3; FGO a.F. § 115 Abs. 2 Nr. 1; UStG § 4 Nr. 26;
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 26.05.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 3442/09
Grundsätzliche Bedeutung der einkommensteuerrechtlichen Beurteilung von Geldleistungen aus ehrenamtlicher Tätigkeit als Kreisrat, Stadtrat sowie bei einer Kreissparkasse
BFH, Beschluss vom 14.04.2011 - Aktenzeichen VIII B 110/10
DRsp Nr. 2011/9096
Grundsätzliche Bedeutung der einkommensteuerrechtlichen Beurteilung von Geldleistungen aus ehrenamtlicher Tätigkeit als Kreisrat, Stadtrat sowie bei einer Kreissparkasse
1. NV: Die einkommensteuerrechtliche Beurteilung von Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern aus ehrenamtlicher Tätigkeit als Kreisrat und Stadtrat sowie aus Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern aus Ausschusstätigkeit und Beiratstätigkeit dieses Personenkreises als Vertretungsorgan des Kreises bei einer Kreissparkasse ist geklärt.2. NV: Diese Steuerpflichtigen beziehen Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3EStG (st. Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 8. Oktober 2008 VIII R 58/06, BFHE 223, 139, BStBl II 2009, 405). Dass die Situation umsatzsteuerrechtlich anders zu beurteilen ist, weil ehrenamtliche Tätigkeit nach § 4 Nr. 26 UStG von der Umsatzsteuer befreit ist, ändert daran nichts.
Normenkette:
EStG § 18 Abs. 1 Nr. 3; FGO a.F. § 115 Abs. 2 Nr. 1; UStG § 4 Nr. 26;
Gründe
"Umsatzsteuer-Praxis Online" bietet Ihnen
über 100 einheitlich strukturierte Stichworte mit Praxisfällen und Gestaltungshinweisen.
einen Interaktiven Falllöser für knifflige Sachverhalte.
Arbeitshilfen und Checklisten mit zahlreichen Tipps zu Buchung, Rechnungsstellung und Erklärungspflichten.
die einschlägige Rechtsprechung im Volltext – einschließlich EuGH.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Umsatzsteuer-Praxis-Online" abrufen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis-Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.