BFH - Beschluß vom 29.05.2000
V B 25/00
Normen:
FGO § 115 Abs. 2, 3 ; UStG §§ 2 24 Abs. 4 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 1483

Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Beginn der Unternehmertätigkeit

BFH, Beschluß vom 29.05.2000 - Aktenzeichen V B 25/00

DRsp Nr. 2000/7592

Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Beginn der Unternehmertätigkeit

Zu den Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache, wenn es um den Beginn der Unternehmertätigkeit und die Optionsfrist gem. § 24 Abs. 4 UStG geht.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2, 3 ; UStG §§ 2 24 Abs. 4 ;

Gründe: