BFH - Beschluß vom 19.02.2002
V B 52/01
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 956

Grundsätzliche Bedeutung; Vorsteuerabzug; Rüge der fehlerhaften Beweiswürdigung

BFH, Beschluß vom 19.02.2002 - Aktenzeichen V B 52/01

DRsp Nr. 2002/7331

Grundsätzliche Bedeutung; Vorsteuerabzug; Rüge der fehlerhaften Beweiswürdigung

1. Zu den Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache.2. Es ist durch die Rspr. des BFH geklärt, dass bei richtlinienkonformer Auslegung dem Unternehmer unter den übrigen Voraussetzungen des § 15 UStG der Vorsteuerabzug zusteht, wenn er zur Zeit des Leistungsbezugs die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hat, die Eingangsumsätze für solche Ausgangsumsätze zu verwenden, die den Vorsteuerabzug nicht gem. § 15 Abs. 2 ausschließen.3. Die Rüge der fehlerhaften Beweiswürdigung richtet sich gegen die sachliche Richtigkeit der Vorentscheidung und eröffnet nicht die Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO. Gleiches gilt für die fehlerhafte Beurteilung der Grundsätze über die Verteilung der Beweislast.

Gründe: