I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) erwarb im Mai 1994 ein Grundstück mit teilfertiggestellter Fabrikhalle in der Zwangsversteigerung zum Meistgebot von 575 000 DM.
Der Vollstreckungsschuldner und frühere Eigentümer des Grundstücks V hatte mit dem Bau der Fabrikhalle 1990 begonnen; er wollte sie gewerblich vermieten. Die Fabrikhalle wurde jedoch aufgrund finanzieller Schwierigkeiten nicht fertiggestellt, sondern verblieb im Zustand des Rohbaus.
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