Haftung des Geschäftsführers einer Komplementär-GmbH für Umsatzsteuerschulden und Säumniszuschläge
FG Nürnberg, Urteil vom 29.04.2005 - Aktenzeichen II 144/04
DRsp Nr. 2007/21139
Haftung des Geschäftsführers einer Komplementär-GmbH für Umsatzsteuerschulden und Säumniszuschläge
Der Geschäftsführer einer GmbH ist stets verpflichtet, diejenigen Personen, denen er die Erledigung der ihm als Vertreter des Steuerpflichtigen auferlegten steuerlichen Pflichten übertragen hat, laufend und sorgfältig zu überwachen, insbesondere sich so eingehend über den Geschäftsgang zu unterrichten, dass er unter normalen Umständen mit der ordnungsgemäßen Erledigung der Geschäfte rechnen kann bzw., dass ihm ein Fehlverhalten des beauftragten Dritten rechtzeitig erkennbar wird. Mangelhaftes Überwachen der zur Pflichterfüllung herangezogenen Personen ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles regelmäßig als grob fahrlässige Pflichtverletzung ("Überwachungsverschulden") einzustufen.
Streitig ist, ob der Kläger als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH für Umsatzsteuerschulden und Säumniszuschläge der Firma A. GmbH & Co KG (A KG) gemäß §§ 34, 69AO haftet, weil er grob fahrlässig seine Organisations- und Überwachungspflichten verletzte.
"Umsatzsteuer-Praxis online" bietet Ihnen
über 100 einheitlich strukturierte Stichwörter von „Anlagegold“ bis „Zuschuss“ mit zahlreichen Praxisfällen und Gestaltungshinweisen
mehr als 20 interaktive Checklisten als Falllöser für ausgewählte umsatzsteuerliche Sachverhalte
über 50 Arbeitshilfen und Checklisten stehen Ihnen zum Download bereit
umfassende Rechtsprechungsdatenbank zum Umsatzsteuerrecht
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von „Umsatzsteuer-Praxis online – Das Lexikon von A-Z“ abrufen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.