Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Die Beteiligten streiten um die Frage, ob das Finanzamt A den Kläger als ehemaligen Geschäftsführer einer ... GmbH mit Sitz in C (künftig: GmbH) für rückständige Umsatzsteuerverbindlichkeiten dieser Gesellschaft persönlich in Haftung nehmen kann.
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