Die Beteiligten streiten um die Haftung der Klägerin für Steuerschulden der P GmbH (im folgenden: GmbH) aus Umsatzsteuer 2003 sowie für Säumniszuschläge.
Die Klägerin war seit der Gründung der GmbH im Jahr 1988 deren alleinige Geschäftsführerin. Sie stellte am 23.12.2003 für die GmbH einen Insolvenzantrag. Das Insolvenzverfahren wurde am 09.02.2004 eröffnet. Die GmbH hatte am 27.05.2004 (Tag des Erlasses des Haftungsbescheides gegenüber der Klägerin) nach den Angaben im Haftungsbescheid u.a. die folgenden Rückstände:
Fällig am
Betrag
Säumniszuschläge bis zum 23.12.2003
Umsatzsteuer II/2003
11.08.2003
30,50 EUR
Umsatzsteuer II/2003
28.10.2003
3.434,96 EUR
68,00 EUR
Umsatzsteuer Juli 2003
11.09.2003
14,00 EUR
Umsatzsteuer Juli 2003
28.10.2003
4.922,39 EUR
98,00 EUR
Umsatzsteuer August 2003
16.10.2003
6.800,00 EUR
204,00 EUR
Umsatzsteuer September 2003
10.11.2003
6.300,05 EUR
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