Die Beteiligten streiten über die Frage der Umsatzsteuerbefreiung. Der Kläger ist ein eingetragener Verein, der in den Streitjahren folgende Tätigkeiten ausübte:
Rettungsdienst,
Haus-Notruf-Dienst,
Erste-Hilfe-Kurse,
Menüservice,
Ärztlicher Notdienst,
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