1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), betreibt eine Tierklinik. Sie behandelt auch Tiere, deren Halter ihren Wohnort in der Schweiz haben.
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