FG Niedersachsen - Urteil vom 11.11.2021
5 K 62/19
Normen:
UStG a.F. § 4 Nr. 14 Buchst. d);
Fundstellen:
DStRE 2023, 350

Herabsetzung der festgesetzten Umsatzsteuer auf null Euro

FG Niedersachsen, Urteil vom 11.11.2021 - Aktenzeichen 5 K 62/19

DRsp Nr. 2022/12697

Herabsetzung der festgesetzten Umsatzsteuer auf null Euro

Normenkette:

UStG a.F. § 4 Nr. 14 Buchst. d);

Tatbestand

Die Klägerin begehrt die Herabsetzung der durch den angefochtenen Umsatzsteuerbescheid für 2013 vom ... in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom ... festgesetzten Umsatzsteuer auf null Euro. Sie ist der Auffassung, dass sie im Streitjahr keine steuerbaren und steuerpflichtigen Leistungen erbracht hat.

Durch "Vertrag über die Errichtung einer Praxisgemeinschaft" (- Gesellschaftsvertrag -) errichteten die Gesellschafter der Klägerin, jeweils Ärzte für Allgemeinmedizin, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zum Betrieb einer ärztlichen Praxisgemeinschaft zur gemeinsamen Nutzung von Praxisräumen, Einrichtungen und Personal. Wegen des Vertragsinhalts nimmt der Senat Bezug auf die Vertragsurkunde.

Jeder der Gesellschafter übte nach dem Gesellschaftsvertrag seine ärztliche Tätigkeit unter seinem Namen aus und rechnete sie unter eigenem Namen ab. Am Vermögen der Klägerin waren die Gesellschafter jeweils hälftig beteiligt. Nach dem Gesellschaftsvertrag wurde die Klägerin als "reine Kostengemeinschaft" gegründet und sollte keine Gewinne erwirtschaften. Eine ausdrückliche Vereinbarung über die Höhe der von den Gesellschaftern zu leistenden Entgelte oder zu deren Umsatzsteuerpflicht oder -freiheit enthält der Gesellschaftsvertrag nicht.