FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 17.01.2013
7 K 7132/10
Normen:
UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; UStG § 15 Abs. 1 S. 2; UStG § 15 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; UStG § 2 Abs. 3 S. 1;
Fundstellen:
DStR 2013, 8
DStRE 2013, 1012

Hoheitliche Tätigkeit des Eigenbetriebs einer Gebietskörperschaft im Bereich des Straßenmeistereiwesens als nichtwirtschaftliche Tätigkeit im engeren Sinne Vorsteuerausschluss bei hoheitlichen Tätigkeiten sowie bei geringer unternehmerischer Nutzung des Liefergegenstands (< 10 %)

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.01.2013 - Aktenzeichen 7 K 7132/10

DRsp Nr. 2013/6967

Hoheitliche Tätigkeit des Eigenbetriebs einer Gebietskörperschaft im Bereich des Straßenmeistereiwesens als nichtwirtschaftliche Tätigkeit im engeren Sinne Vorsteuerausschluss bei hoheitlichen Tätigkeiten sowie bei geringer unternehmerischer Nutzung des Liefergegenstands (< 10 %)

1. Beabsichtigt ein Unternehmer, einen (Liefer-)Gegenstand oder eine ihm erbrachte sonstige Leistung nicht ausschließlich zu Unternehmerzwecken zu verwenden, sind dafür, ob eine Lieferung oder sonstige Leistung für sein Unternehmen anzunehmen ist und er insofern in vollem Umfang, nur teilweise oder auch überhaupt nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, drei (Einsatz-)Sphären auseinanderzuhalten: die unternehmerische, die private und die nichtwirtschaftliche. 2. Mit dem hoheitlichen Aufgabenfeld des Eigenbetriebs einer Gebietskörperschaft im Bereich des Straßenmeistereiwesens sind keine der Umsatzsteuer unterliegende Geschäftsvorgänge verbunden. Insofern handelt es sich um nichtwirtschaftliche Tätigkeiten im engeren Sinne; diese zählen ohne Weiteres zur unternehmensfremden Nutzung im Sinne des § 15 Abs. 1 S. 2 UStG. 3. Der Vorsteuerabzug auf bezogene Leistungen, die zu weniger als 10 % dem Unternehmen und im Übrigen den genannten nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten im engeren Sinne dienen, ist ausgeschlossen.

Die Klage wird abgewiesen.