I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine GmbH, die durch ihren Alleingesellschafter und Geschäftsführer, den Kfz-Meister X, mit notariell beurkundeter Satzung vom 10. Juli 1998 gegründet und am 4. November 1998 in das Handelsregister eingetragen wurde. Gegenstand ihres Unternehmens ist u.a. die Reparatur und der Handel mit Kfz. Hierzu pachtete sie "mit Vertrag vom 1. Juli 1998" eine Kfz-Werkstatt.
In ihrer Umsatzsteuervoranmeldung für Juli 1998 machte sie u.a. die ihr in der Rechnung vom 6. Juli 1998 für die Lieferung eines Motordiagnosegerätes (Kaufpreis 16 500 DM) in Rechnung gestellte Umsatzsteuer in Höhe von 2 640 DM als Vorsteuerbetrag geltend. Die vom "Kfz-Meisterbetrieb" X ausgestellte Rechnung ist an die ... GmbH i.G. adressiert.
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