BFH vom 12.03.1993
V B 215/91

Kein Steuererlaß bei Versagung des Vorsteuerabzugs wegen fehlender Rechnungen (§ 15 UStG)

BFH, vom 12.03.1993 - Aktenzeichen V B 215/91

DRsp Nr. 1997/8795

Kein Steuererlaß bei Versagung des Vorsteuerabzugs wegen fehlender Rechnungen (§ 15 UStG)

Es ist sachlich nicht unbillig, dem Leistungsempfänger wegen fehlender Rechnungsausstellung den Vorsteuerabzug zu versagen, wenn beim leistenden Unternehmer Umsatzsteuer erhoben worden ist. Das Vorliegen einer Rechnung ist - unabhängig von der Besteuerung beim leistenden Unternehmer - Tatbestandsvoraussetzung für den Vorsteuerabzug gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Die Verwirklichung dieses Tatbestandsmerkmals liegt im Risikobereich des den Vorsteuerabzug begehrenden Unternehmers.

Für die Praxis:

Der BFH hat im Streitfall die Nichtzulassungsbeschwerde des Unternehmens abgelehnt.