Umstritten ist die Umsatzsteuer der Kalenderjahre 1992 - 1994. Die Parteien haben den Rechtsstreit am 14. Juni 2004 erörtert und in einer Vielzahl von Streitpunkten Einigkeit erzielt. Wegen des Ergebnisses der Erörterung wird auf die Niederschrift vom 14. Juni 2004 verwiesen.
Umstritten ist noch, ob der Beklagte dazu berechtigt war, die Ergebnisse einer bei dem Kläger durchgeführten Betriebsprüfung der Besteuerung zu Grunde zu legen und ob der Kläger Vorsteuer aus der Errichtung eines Carports neben dem Familien-Wohnhaus in F. beanspruchen kann.
I. Verwertungsverbot
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|