FG Nürnberg - Urteil vom 17.01.2000
II 51/99
Normen:
UStG § 1 Satz 1 Nr. 1 ; UStG § 2 Abs. 1 ; UStG § 4 Nr. 9 Buchstabe a; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2000, 1283

Kein Vorsteuerabzug aus einer Anzahlung für ein

FG Nürnberg, Urteil vom 17.01.2000 - Aktenzeichen II 51/99

DRsp Nr. 2001/2410

Kein Vorsteuerabzug aus einer Anzahlung für ein

Ist bei einem Unternehmer keine Eingangsleistung festzustellen, so scheidet der Vorsteuerabzug aus. Auch aus den Entscheidungen des EuGH C 396/98 und C 400/98 ergibt sich nichts anderes.

Normenkette:

UStG § 1 Satz 1 Nr. 1 ; UStG § 2 Abs. 1 ; UStG § 4 Nr. 9 Buchstabe a; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Klägerin ein Vorsteuerabzug aus einer Anzahlung für ein Bauvorhaben zusteht, das mit dem Aushub der Baugrube stecken geblieben ist.

Mit Notarvertrag vom 21. 12. 1995 (URNr. ...) schloß die Klägerin mit der Fa. K GbR einen Bauträgervertrag ab. Gegenstand des Vertrags war der Kauf eines Miteigentumsanteils zu 45,1721/1000 am Grundstück Nr. ... der Gemarkung W, verbunden mit dem Erwerb einer Gewerbeeinheit zu 137,95 qm und drei Tiefgaragenstellplätzen. Der Kaufpreis lt. Notarvertrag betrug 508.970 DM zzgl. 15 % Umsatzsteuer (= 76.345,50 DM).

Mit Rechnung vom 22. 12. 1995 forderte die Fa. K GbR eine Kaufpreisrate in Höhe von 491.156 DM zzgl. 73.673,40 DM Umsatzsteuer an. Über den Nettobetrag wurde über die ... Bank eine Anzahlungsbürgschaft geschlossen. Der Umsatzsteuerbetrag in Höhe von 73.673,40 DM wurde mit Abtretungsanzeige vom 10. 1. 1996 an das Finanzamt Z zugunsten der Bauträgerin abgetreten.