FG Nürnberg - Urteil vom 30.01.2001
II 453/00
Normen:
UStG § 15 Abs. 2 ; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 ; UStG § 4 Nr. 8 Buchst. e ; UStG § 4 Nr. 8 Buchst. f ; EGV 77/388 Art. 17 ;
Fundstellen:
BB 2001, 1831
EFG 2001, 1572

Kein Vorsteuerabzug aus Leistungen, die im Zusammenhang mit der Ausgabe von Aktien entstanden sind

FG Nürnberg, Urteil vom 30.01.2001 - Aktenzeichen II 453/00

DRsp Nr. 2002/1175

Kein Vorsteuerabzug aus Leistungen, die im Zusammenhang mit der Ausgabe von Aktien entstanden sind

Die Ausgabe von Aktien gegen Zahlung eines Geldbetrages stellt einen nach § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG steuerfreien Umsatz dar. Damit im Zusammenhang angefallene Vorsteuerbeträge sind vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen.

Normenkette:

UStG § 15 Abs. 2 ; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 ; UStG § 4 Nr. 8 Buchst. e ; UStG § 4 Nr. 8 Buchst. f ; EGV 77/388 Art. 17 ;

Tatbestand:

Streitig ist der Vorsteuerabzug aus Aufwendungen (Kosten für Rechts-, Steuer- und Emissionsberatung, Finanzwerbung, Kosten für Erstellung, Übersetzung und Druck des Verkaufsprospektes, Kosten für Präsentationsveranstaltungen) der Klägerin im Zusammenhang mit ihrem Börsengang (Zulassungstag zur Börse am 5. 5. 2000 mit einem Kurs von rd. 14 Euro).