FG Berlin - Beschluss vom 06.02.2006
7 B 7406/05
Normen:
FGO § 69 Abs. 3 S. 1, 2 ; UStG § 4 Nr. 9a, Nr. 12 § 9 ;

Kein Vorsteuerabzug bei beabsichtigter steuerfreier Veräußerung eines Grundstücks

FG Berlin, Beschluss vom 06.02.2006 - Aktenzeichen 7 B 7406/05

DRsp Nr. 2006/11558

Kein Vorsteuerabzug bei beabsichtigter steuerfreier Veräußerung eines Grundstücks

Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass bei einer beabsichtigten steuerfreien Veräußerung eines Grundstücks der Vorsteuerabzug für Grundstücksaufwendungen zu versagen ist.

Normenkette:

FGO § 69 Abs. 3 S. 1, 2 ; UStG § 4 Nr. 9a, Nr. 12 § 9 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über den Umfang, in dem die Antragstellerin -Astin.- zur Umsatzsteuer optiert und zu dem sie zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Gegenstand ihres Unternehmens sind der An- und Verkauf von Grundstücken, die Verwaltung von eigenem und fremdem Grundbesitz, die Vermittlung und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Immobilien und Darlehen, sonstige Makler- sowie Bauträger- und Baubetreuertätigkeiten, die Finanzierungsberatung und alle damit mittel- oder unmittelbar zusammenhängenden Tätigkeiten.