Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert wird auf 257.181,00 EUR festgesetzt.
Zwischen den Beteiligten ist der Erlass von Zinsen zur Umsatzsteuer 1996 streitig, die durch die geänderte Steuerfestsetzung nach einer fälschlicherweise angenommenen umsatzsteuerlichen Organschaft zwischen ihr und der G entstanden sind.
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