FG Baden-Württemberg - Urteil vom 24.07.2002
1 K 459/00
Normen:
UStG (1973) § 4 Nr. 14 ;
Fundstellen:
DStRE 2003, 40
EFG 2002, 1330

Keine Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen eines Heileurythmisten mangels Regelerstattung durch die Sozialversicherungsträger; Umsatzsteuer 1973 bis 1977, Umsatzsteuervorauszahlung I/1978

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.07.2002 - Aktenzeichen 1 K 459/00

DRsp Nr. 2002/13563

Keine Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen eines Heileurythmisten mangels Regelerstattung durch die Sozialversicherungsträger; Umsatzsteuer 1973 bis 1977, Umsatzsteuervorauszahlung I/1978

Leistungen eines Heileurythmisten in den Jahren 1973 bis 1978 waren nicht umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 14 UStG, weil heileurythmische Behandlungen in diesen Jahren weder im gesetzlichen Leistungskatalog der Krankenkassen geführt oder als Satzungsleistungen erstattet wurden. Eine -auch häufig praktizierte- Einzelfallerstattung der Krankenkassen entfaltet umsatzsteuerlich keine Relevanz.

Normenkette:

UStG (1973) § 4 Nr. 14 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob Leistungen des Klägers, eines Heileurythmisten, in den Streitjahren nach § 4 Nr. 14 steuerfrei sind.