KG - 04.06.1992 (16 UF 6041/91) - DRsp Nr. 1994/7752
KG, vom 04.06.1992 - Aktenzeichen 16 UF 6041/91
DRsp Nr. 1994/7752
a. Hat sich ein Gericht der früheren DDR bei der damaligen Verteilung nach § 39 FGB auf einen wenn auch wesentlichen Gegenstand beschränkt und über die Erstattung eines anteiligen Wertes nicht entschieden, so liegt eine unvollständige Regelung vor. Sie bedeutet grundsätzlich keine Verneinung eines Erstattungsanspruchs. Eine Entscheidung über den Erstattungsanspruch kann auch isoliert geltend gemacht werden.
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