KG - 07.11.1977 (15 WF 3781/77) - DRsp Nr. 1994/8000
KG, vom 07.11.1977 - Aktenzeichen 15 WF 3781/77
DRsp Nr. 1994/8000
Ein Scheidungsantrag ist nicht schlüssig und damit abzuweisen, wenn die Parteien noch nicht ein Jahr getrennt leben und Gründe für eine unzumutbare Härte i.S. des § 1565 Abs. 2BGB nicht dargetan sind. Dieser Grundsatz gilt auch für den Fall, daß beide Ehegatten geschieden werden wollen.