KG - 13.01.1988 (3 UF 6286/87) - DRsp Nr. 1994/7819
KG, vom 13.01.1988 - Aktenzeichen 3 UF 6286/87
DRsp Nr. 1994/7819
Das Familiengericht soll bei seiner Entscheidung möglichst wenig in die familiären Verhältnisse, wie sie vor der Trennung der Eltern bestanden, eingreifen. Deshalb sollte bei gleicher Eignung der Eltern zur Erziehung und Pflege ihres hier 3-jährigen Kindes dem Kontinuitätsprinzip der Vorrang eingeräumt werden.