KG - 14.02.1988 (17 UF 1609/88) - DRsp Nr. 1994/7818
KG, vom 14.02.1988 - Aktenzeichen 17 UF 1609/88
DRsp Nr. 1994/7818
a. Das Umgangsrecht ist ein Restbestand des Personensorgerechts, nicht unmittelbar aus dem natürlichen Elternrecht des Art. 6 Abs. 2GG herzuleiten.b. Ein Ausschluß der Umgangsbefugnis kann geboten sein, wenn dies zum Wohle des Kindes erforderlich ist; es genügen trifftige, das Kindeswohl nachhaltig berührende Umstände.