KG - 25.01.1985 (1 W 6117/84) - DRsp Nr. 1994/7860
KG, vom 25.01.1985 - Aktenzeichen 1 W 6117/84
DRsp Nr. 1994/7860
Soll die Personensorge zum Zwecke der Adoption entzogen werden, so ist dies erst dann zulässig, wenn nicht mehr zu erwarten ist, daß das Kind ohne nachhaltige Gefährdung seines Wohles in die elterliche Familie zurückkehren kann.