KG - Beschluß vom 17.07.1981 (1 W 2401/81) - DRsp Nr. 1994/7943
KG, Beschluß vom 17.07.1981 - Aktenzeichen 1 W 2401/81
DRsp Nr. 1994/7943
Der in eigener Sache tätig gewordene Rechtsanwalt hat keinen Anspruch auf Erstattung der auf seine Gebühren und Auslagen rechnerisch entfallenden Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer).