Konkurrentenklage; Steuerpflicht von Notfalleinsätzen und Krankentransporten; Rückgriff auf die im Sozialgesetzbuch enthaltenen Begriffsbestimmungen; Wohlfahrtverbände als Wettbewerber
BFH, Beschluss vom 18.09.2007 - Aktenzeichen I R 30/06
DRsp Nr. 2008/3190
Konkurrentenklage; Steuerpflicht von Notfalleinsätzen und Krankentransporten; Rückgriff auf die im Sozialgesetzbuch enthaltenen Begriffsbestimmungen; Wohlfahrtverbände als Wettbewerber
»1. Der Rettungsdienst und der Krankentransport sind nicht von der Gewerbesteuer befreit.2. § 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 KStG, § 3 Nr. 6 Satz 2 GewStG i.V.m. §§ 64 bis 68AO sind (auch) drittschützende Normen. Ein Verstoß der Finanzbehörden gegen diese Vorschriften kann zu einer Verletzung von Rechten der Mitbewerber führen (Bestätigung der Senatsrechtsprechung).3. § 66AO steht einer Verpflichtungsklage nicht entgegen, die ein körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflichtiger Anbieter von Rettungsdienst- und Krankentransportleistungen mit dem Ziel erhebt, andere Anbieter dieser Leistungen --insbesondere Wohlfahrtsverbände-- zu besteuern.«
Normenkette:
AO § 14 § 53 § 66 Abs. 1, 2 § 163 § 227 ; GewStG § 2 Abs. 1, 2 S. 1, 3 Nr. 1, 6, 20 lit. d ; GG Art. 3 Abs. 1 ; EStG § 15 Abs. 2 ; KStG § 4 § 5 Abs. 1 Nr. 9 ; UStG § 4 Nr. 16 lit. e, Nr. 17 lit. b ;
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