I.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine Rechtsanwalts-GbR. Im Streitjahr (2000) sanierte die Klägerin ihr Gebäude (K-Straße), in dem sie auch ihre Kanzlei unterhielt. Eine Wohnung in dem Gebäude war an ihren Gesellschafter, Rechtsanwalt R, vermietet. Mit diesem schloss die Klägerin ab Oktober 2000 einen Mietvertrag, in dem sie die Umsatzsteuer gesondert auswies.
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