Kurzübersicht

Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz

Rechtliche Grundlagen:

§§ 16, 20 UStG, Abschn. 16.1-16.4 UStAE

Problemkreise:

Der Unternehmer hat gem. § 16 Abs. 1 UStG die Steuer zu berechnen. Unter den Voraussetzungen des § 20 UStG kann der Unternehmer zwischen der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten und vereinnahmten Entgelten wählen.

Siehe auch:

Änderung der Bemessungsgrundlage

Anzahlungsrechnung

Beförderungseinzelbesteuerung

Ermäßigter Steuersatz

Fahrzeugeinzelbesteuerung

Kleinbetragsrechnung/Fahrausweis

Steuerentstehung

Umsatzsteuer-Voranmeldung

Unberechtigter Steuerausweis

Unrichtiger Steuerausweis

Wechsel der Steuerschuldnerschaft