Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz |
Rechtliche Grundlagen:
§ 10 Abs. 1 Satz 1 und 3 UStG, Abschn. 10.2 UStAE
Problemkreise:
Zahlungen, die der leistende Unternehmer unter der Bezeichnung "Zuschuss, Beihilfe, Prämie, Ausgleichsbetrag, Verlustübernahme" o.Ä. erhält, können umsatzsteuerbares Leistungsentgelt oder nicht umsatzsteuerbaren echten Zuschuss darstellen. Derartige Zahlungen können vom Leistungsempfänger selbst oder auch einem fremden Dritten erfolgen. Die Abgrenzung vom echten Zuschuss zum umsatzsteuerbaren Entgelt bereitet große Schwierigkeiten und hat weitreichende umsatzsteuerliche Konsequenzen.
Siehe auch:
Juristische Person des öffentlichen Rechts