BFH - Urteil vom 15.03.2006
II R 11/05
Normen:
GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 § 1 Abs. 2 § 9 Abs. 1 Nr. 1 ;
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 22.01.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 6375/01

Leasingvertrag

BFH, Urteil vom 15.03.2006 - Aktenzeichen II R 11/05

DRsp Nr. 2006/20174

Leasingvertrag

Ein Leasingvertrag begründet keine Verwertungsbefugnis i. S. des § 1 Abs. 2 GrEStG, wenn dem Leasingnehmer lediglich das Recht eingeräumt wird, zum Ablauf des Leasingvertrages den Abschluss eines Kaufvertrages über das Leasingobjekt mit dem Leasinggeber zu einem feststehenden Kaufpreis herbeizuführen.

Normenkette:

GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 § 1 Abs. 2 § 9 Abs. 1 Nr. 1 ;

Gründe:

I. Die Industrie-GmbH hatte mit Kaufvertrag vom 14. Dezember 2000 von der Stadt ... Stadt ein Ankaufsrecht für ein Grundstück erworben. Dieses Ankaufsrecht wurde mit Vertrag vom 9. Januar 2001 auf die Fa.-KG übertragen. Am 18. Januar 2001 schloss die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) mit der KG einen Ankaufsrechtsvertrag und einen Immobilienleasingvertrag.