FG Baden-Württemberg, vom 18.07.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 93/03
Leichte und eindeutige Zuordnungsmöglichkeit zu einer Berufsgruppe zur Feststellung der Vorsteuerpauschalierung; Übersetzer als Schriftsteller i.S.d. Anlage zu den §§ 69 und 70 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV); Vereinbarkeit einer einzelfallorientierten Zuordnung von Übersetzern zu dieser Berufsgruppe oder von Untergruppen der Übersetzer mit dem Vereinfachungszweck
BFH, Urteil vom 23.07.2009 - Aktenzeichen V R 66/07
DRsp Nr. 2009/21845
Leichte und eindeutige Zuordnungsmöglichkeit zu einer Berufsgruppe zur Feststellung der Vorsteuerpauschalierung; Übersetzer als "Schriftsteller" i.S.d. Anlage zu den §§ 69 und 70Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV); Vereinbarkeit einer einzelfallorientierten Zuordnung von Übersetzern zu dieser Berufsgruppe oder von Untergruppen der Übersetzer mit dem Vereinfachungszweck
1. Die Vorsteuerpauschalierung zum Zwecke der Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens nach § 23UStG i.V.m. § 70 UStDV für bestimmte Berufsgruppen erfordert, dass das FA den Unternehmer leicht und eindeutig einer der in § 70 UStDV genannten Berufsgruppe zuordnen kann.2. Übersetzer sind keine "Schriftsteller" im Sinne der Anlage zu den §§ 69 und 70UStDV Abschn. A IV. Nr. 5. Eine einzelfallorientierte Zuordnung von Übersetzern zu dieser Berufsgruppe oder von Untergruppen der Übersetzer (Literaturübersetzer, Fachübersetzer), je nach der Übersetzungstiefe oder dem wissenschaftlichen Gehalt der Übersetzung, widerspricht dem Vereinfachungszweck.