BFH - Urteil vom 01.02.2001
V R 7/00
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 942

Leistungsbezug durch eine Personengesellschaft

BFH, Urteil vom 01.02.2001 - Aktenzeichen V R 7/00

DRsp Nr. 2001/8097

Leistungsbezug durch eine Personengesellschaft

1. Eine Personengesellschaft ist zum Abzug der ihr für sog. Beratungsleistungen berechneten Umsatzsteuer als Vorsteuer berechtigt, wenn sie nach den vertraglichen Vereinbarungen Empfängerin dieser Leistung ist und diese der Förderung ihres Unternehmens dient. 2. Unterstützen diese Beratungsleistungen einen ihrer Gesellshafter bei seiner Einarbeitung, liegt keine Weitergabe an diesen Gesellschafter vor, wenn darüber keine ausdrücklichen oder schlüssigen Vereinbarungen vorliegen.

Gründe:

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) eine OHG, betreibt eine Industrievertretung, die sich ausschließlich auf Produkte eines bestimmten Unternehmens (einer KG) bezieht.