Streitig ist der Leistungsort der wissenschaftlichen Vortragstätigkeit des Klägers.
Der Kläger ist als Chefarzt für Kardiologie und Angiologie Angestellter einer Medizinischen Hochschule. Gleichzeitig betreibt er in den Räumen der Klinik eine Privatpraxis. Daneben erzielt der Kläger Honorare aus der Veröffentlichung wissenschaftlicher Literatur sowie aus der Teilnahme wissenschaftlicher Tagungen und Kongresse im Inland wie im Ausland.
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