FG Niedersachsen - Urteil vom 08.10.2009
16 K 10092/07
Normen:
UStG § 3a Abs. 2 Nr. 3a;
Fundstellen:
DStRE 2010, 622
EFG 2010, 363

Leistungsort bei wissenschaftlichen Vorträgen eines Inländers im Ausland

FG Niedersachsen, Urteil vom 08.10.2009 - Aktenzeichen 16 K 10092/07

DRsp Nr. 2010/1207

Leistungsort bei wissenschaftlichen Vorträgen eines Inländers im Ausland

1. Honorare, die ein Arzt für Kardiologie für wissenschaftliche Vortragstätigkeit anlässlich seiner Teilnahme an ausländischen Kongressen und Fachveranstaltungen vereinnahmt, sind im Inland nicht steuerbar. 2. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Vortragende keine Fachvorträge nach ausgearbeitetem Manuskript hält, sondern lediglich an Diskussionsrunden und Symposien teilnimmt und sich dort spontan zu aktuellen Fragestellungen äußert.

Normenkette:

UStG § 3a Abs. 2 Nr. 3a;

Tatbestand:

Streitig ist der Leistungsort der wissenschaftlichen Vortragstätigkeit des Klägers.

Der Kläger ist als Chefarzt für Kardiologie und Angiologie Angestellter einer Medizinischen Hochschule. Gleichzeitig betreibt er in den Räumen der Klinik eine Privatpraxis. Daneben erzielt der Kläger Honorare aus der Veröffentlichung wissenschaftlicher Literatur sowie aus der Teilnahme wissenschaftlicher Tagungen und Kongresse im Inland wie im Ausland.