LG Itzehoe - 18.12.1989 (4 C 358/89) - DRsp Nr. 1994/14795
LG Itzehoe, vom 18.12.1989 - Aktenzeichen 4 C 358/89
DRsp Nr. 1994/14795
Bei getrenntlebenden Ehegatten ist der im Hause verbleibende Ehegatte zur Übernahme von Gegenleistungen (Nutzungsentgelt) nicht verpflichtet, wenn die Alleinnutzung ihm aufgedrängt ist.