LG Schweinfurt - Beschluß vom 22.09.1992 (1 T 54/92) - DRsp Nr. 1995/2545
LG Schweinfurt, Beschluß vom 22.09.1992 - Aktenzeichen 1 T 54/92
DRsp Nr. 1995/2545
1. Der im Unterbringungsverfahren zum Verfahrenspfleger nach § 70bFGG bestellte Rechtsanwalt hat gegenüber der Staatskasse keinen Vergütungsanspruch nach § 112 Abs. 4BRAGO, sondern nur einen Entschädigungsanspruch nach den §§ 1835, 1836BGB. Ist der Rechtsanwalt als Berufspfleger bestellt, so steht ihm bei mittellosem Betreuten eine Vergütung nach § 1836BGB zu.2. Mittellosigkeit des Betreuten ist dann als gegeben anzunehmen, wenn die Voraussetzungen für die Bewilligung der Prozeßkostenhilfe ohne Zahlungsbestimmung zu bejahen sind.
"Umsatzsteuer-Praxis Online" bietet Ihnen
über 100 einheitlich strukturierte Stichworte mit Praxisfällen und Gestaltungshinweisen.
einen Interaktiven Falllöser für knifflige Sachverhalte.
Arbeitshilfen und Checklisten mit zahlreichen Tipps zu Buchung, Rechnungsstellung und Erklärungspflichten.
die einschlägige Rechtsprechung im Volltext – einschließlich EuGH.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Umsatzsteuer-Praxis-Online" abrufen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis-Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.