FG Saarland - Gerichtsbescheid vom 22.08.2023
1 K 1270/21
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Lieferung der Print-Ausgaben und Zurverfügungstellung des Zugangs zum E-Paper als zwei eigenständige Leistungen

FG Saarland, Gerichtsbescheid vom 22.08.2023 - Aktenzeichen 1 K 1270/21

DRsp Nr. 2023/13226

Lieferung der Print-Ausgaben und Zurverfügungstellung des Zugangs zum E-Paper als zwei eigenständige Leistungen

Tenor

Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Die Klägerin ist eine im Jahr ...gegründete Kapitalgesellschaft mit Sitz in ..., die bei Klageerhebung noch als ...GmbH firmierte. Sie ist Konzernunternehmen der ..... Unternehmensgegenstand der Klägerin ist unter anderem die Herausgabe von Zeitungen sowie die Vornahme von Verlagsgeschäften aller Art. Sie ist u.a. umsatzsteuerliche Organträgerin zur X- GmbH in ..... Geschäftsführer sind ....