BFH - Urteil vom 25.06.2009
V R 25/07
Normen:
UStG § 3 Abs. 1; UStG § 3 Abs. 4; UStG § 3 Abs. 9;
Vorinstanzen:
FG Nürnberg, vom 11.04.2006 - Vorinstanzaktenzeichen II 356/04

Lieferung von Pflanzen und das Einpflanzen durch den Betreiber einer Baumschule als umsatzsteuerrechtlich selbstständige Leistung; Künstliche Aufspaltung einer wirtschaftlich einheitlichen Dienstleistung; Ermittlung der charakteristischen Merkmale eines fraglichen Umsatzes

BFH, Urteil vom 25.06.2009 - Aktenzeichen V R 25/07

DRsp Nr. 2009/21070

Lieferung von Pflanzen und das Einpflanzen durch den Betreiber einer Baumschule als umsatzsteuerrechtlich selbstständige Leistung; Künstliche Aufspaltung einer wirtschaftlich einheitlichen Dienstleistung; Ermittlung der charakteristischen Merkmale eines fraglichen Umsatzes

Übernimmt der Betreiber einer Baumschule auf Wunsch eines Teils seiner Kunden auch das Einpflanzen der dort gekauften Pflanzen, können die (dem ermäßigten Steuersatz unterliegende) Lieferung der Pflanzen und das (dem Regelsteuersatz unterliegende) Einpflanzen umsatzsteuerrechtlich jeweils selbständige Leistungen sein (entgegen BMF in BStBl I 2004, 638, 646 f. Rz 35 Nr. 1 Abs. 1 und Rz 41).

Normenkette:

UStG § 3 Abs. 1; UStG § 3 Abs. 4; UStG § 3 Abs. 9;

Gründe:

I.