Streitig ist, ob Reiseleistungen, die an Schulen und Vereine erbracht wurden, der Regel- oder Margenbesteuerung unterliegen und ob die an Schulen erbrachten Leistungen gemäß § 4 Nr. 23 UStG steuerfrei sind.
Die Klägerin führt Schul- und Studienreisen durch und vermittelt solche. Sie besorgt als "Paketer" Reisevorleistungen für Wiederverkäufer, nämlich Busunternehmen und veranstaltende Reisebüros. Daneben erbringt sie Reiseleistungen an öffentliche und private Einrichtungen wie Schulen und Vereine durch die Veranstaltung von Club- und Schulfahrten.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|