Die Revision des Finanzamts gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 25. November 2015
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat das Finanzamt zu tragen.
I.
Mit Beschluss vom 21. Februar 2003 wurde über das Vermögen der Schuldnerin das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) wurde zum Insolvenzverwalter bestellt.
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