Die Antragstellerin ist seit dem 01.08.1999 als selbständige medizinische Fußpflegerin (Podologin) tätig. Zu ihren Patienten gehören hauptsächlich alte Menschen, Diabetiker oder Nierenkranke, die einer besonderen Fußpflege bedürfen. Sie wurde von der zuständigen Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege in der Gefahrklasse "medizinische Fußpflege" veranlagt. Eine Zulassung zu den gesetzlichen Krankenkassen hat sie nicht.
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