BFH vom 28.04.1994
V R 80/91

Mehrere Vermietungsgesellschaften zwischen Ehegatten

BFH, vom 28.04.1994 - Aktenzeichen V R 80/91

DRsp Nr. 1997/8553

Mehrere Vermietungsgesellschaften zwischen Ehegatten

Haben Ehegatten durch zwei schriftliche Gesellschaftsverträge zwei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) - mit unterschiedlichen Beteiligungsverhältnissen - gegründet, wobei sich jede GbR ausdrücklich auf ein bestimmtes gewerbliches Vermietungsobjekt bezieht, liegen umsatzsteuerlich zwei selbständige Vermietungsunternehmen vor, wenn dies auch nach außen dokumentiert wird.

Für die Praxis:

Der Annahme selbständiger Unternehmen steht es nicht entgegen, daß in den GbR's eine einheitliche Willensbildung gegeben ist (anders jedoch BFH, BStBl II 1993, 734, zu bloßen Bruchteilsgemeinschaften).