Der Annahme selbständiger Unternehmen steht es nicht entgegen, daß in den GbR's eine einheitliche Willensbildung gegeben ist (anders jedoch BFH, BStBl II 1993, 734, zu bloßen Bruchteilsgemeinschaften).
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|