FG Köln - Urteil vom 13.08.2007
5 K 1866/05
Normen:
UStG § 9 Abs. 1 ; UStG § 9 Abs. 2 S. 1, 2 ; UStG § 4 Nr. 12 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 174

Nachweis der steuerpflichtigen Verwendungsabsicht beim Verzicht auf die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 12 UStG

FG Köln, Urteil vom 13.08.2007 - Aktenzeichen 5 K 1866/05

DRsp Nr. 2007/17520

Nachweis der steuerpflichtigen Verwendungsabsicht beim Verzicht auf die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 12 UStG

1. Eine Option zur Steuerpflicht nach § 9 Abs. 1 S. 1 UStG ist bei Vermietungsumsätzen i.S.v. § 4 Nr. 12 UStG nur dann zulässig, wenn der Unternehmer die Absicht zur steuerpflichtigen Verwendung durch den Leistungsempfänger nachweist. Hierbei trifft den Unternehmer eine Verifizierungspflicht, ob sich der Leistungsempfänger tatsächlich auch entsprechend verhält. 2. Der Nachweis der steuerpflichtigen Verwendung i.S.v. § 9 Abs. 2 S. 2 UStG erfordert den sog. Vollbeweis; eine bloße Glaubhaftmachung ist nicht ausreichend.

Normenkette:

UStG § 9 Abs. 1 ; UStG § 9 Abs. 2 S. 1, 2 ; UStG § 4 Nr. 12 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist der Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten eines teilvermieteten Gebäudes streitig.