Streitig ist die Festsetzung von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer.
Die Klägerin ist Unternehmerin und betreibt einen Einzelhandel mit Drogerieartikeln. Im Anschluss an eine Außenprüfung (geändert wurde der Eigenverbrauch für Pkw und Telefon) erging für das Streitjahr ein geänderter Umsatzsteuerbescheid mit dem auch Nachzahlungszinsen in Höhe von 68 DM festgesetzt wurden.
Die Klägerin wendet sich ausschließlich gegen die Zinsfestsetzung.
Sie trägt vor, die Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer nach § 233a AO hätten den Charakter einer nach Art.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|