FG Niedersachsen - Urteil vom 26.07.2001
5 K 275/01
Normen:
AO § 233a, 6. EG-Richtlinie Art. 33 ;
Fundstellen:
EFG 2001, 1413

Nachzahlungszinsen; Umsatzsteuer-Nachzahlungszinsen - Kein umsatzsteuerähnlicher Charakter von Nachzahlungszinsen

FG Niedersachsen, Urteil vom 26.07.2001 - Aktenzeichen 5 K 275/01

DRsp Nr. 2001/15640

Nachzahlungszinsen; Umsatzsteuer-Nachzahlungszinsen - Kein umsatzsteuerähnlicher Charakter von Nachzahlungszinsen

1. Nachzahlungszinsen haben keinen umsatzsteuerähnlichen Charakter i.S.d. Art. 33 Abs. 1 der 6. EG-Richtlinie. 2. Die Erhebung von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer gem. § 233a AO verstößt nicht gegen Art. 33 der 6. EG-Richtlinie.

Normenkette:

AO § 233a, 6. EG-Richtlinie Art. 33 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Festsetzung von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer.

Die Klägerin ist Unternehmerin und betreibt einen Einzelhandel mit Drogerieartikeln. Im Anschluss an eine Außenprüfung (geändert wurde der Eigenverbrauch für Pkw und Telefon) erging für das Streitjahr ein geänderter Umsatzsteuerbescheid mit dem auch Nachzahlungszinsen in Höhe von 68 DM festgesetzt wurden.

Die Klägerin wendet sich ausschließlich gegen die Zinsfestsetzung.

Sie trägt vor, die Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer nach § 233a AO hätten den Charakter einer nach Art. 33 der 6. EG-Richtlinie nicht zulässigen Umsatzsteuer. Jede Zusatzsteuer zur gesetzlich entstandenen Umsatzsteuer beinhalte eine variable Ausgestaltung der Steuersätze, was einen Verstoß gegen den Grundsatz darstelle, dass maximal drei Steuersätze zulässig seien. Die Klägerin nimmt hier Bezug auf die entsprechenden Rechtsausführungen von Grams, UR 2000, 456.