BFH - Beschluß vom 09.04.2002
V B 3/02
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 960

Nicht vorsteuerbelasteter Erwerb - anschließende Veräußerung

BFH, Beschluß vom 09.04.2002 - Aktenzeichen V B 3/02

DRsp Nr. 2002/7329

Nicht vorsteuerbelasteter Erwerb - anschließende Veräußerung

Es ist durch die Rspr. des BFH geklärt, dass die Veräußerung eines unternehmerisch wie privatgenutzten Pkw, den der Unternehmer seinem Unternehmen zugeordnet hat, der USt unterliegt, auch wenn der Unternehmer das WG von einem Nichtunternehmer, d. h. nicht vorsteuerbelastet, erworben hat.

Gründe:

I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) betrieb eine selbständige Handelsvertretung. In den Streitjahren 1992 und 1993 veräußerte sie je einen PKW; die PKW hatte sie ohne Vorsteuerabzugsberechtigung gebraucht erworben.

Die Klägerin wies die Veräußerungserlöse in ihren Bilanzen als Ertrag aus; sie berücksichtigte die Fahrzeuglieferungen sowohl in ihren Umsatzsteuer-Voranmeldungen als auch in den Jahreserklärungen als steuerpflichtige Umsätze.

Im Dezember 1995 beantragte die Klägerin, die Umsatzsteuer zu berichtigen; zur Begründung gab sie an, eine Besteuerung der Entnahme von Gegenständen, deren Erwerb nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt habe, komme nicht in Betracht.